Ernährungstherapie

ERNÄHRUNGSTHERAPIE (§ 43 SGB V)

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen kann die Ernährungstherapie ernährungsbedingte Erkrankungen und Komplikationen günstig beeinflussen und lindern helfen.

  • Dauerhafte Gewichtsregulation,
    • Übergewicht bei Kindern und Erwachsenen
    • Untergewicht bei Kindern und Erwachsenen
    • Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating Disorder)
    • vor und nach bariatrischer OP
  • Ernährungsmedizinische Erkrankungen
    • Fettstoffwechselstörungen
    • Diabetes mellitus
    • Niereninsuffizienz/Dialyse
    • Herz- Kreislauferkrankungen
    • Fettstoffwechselstörungen
    • Rheumatische Erkrankungen
  • Lebensmittelunverträglichkeiten
    • Lebensmittelallergien
    • Pollenassoziierte Lebensmittelallergien
    • Reizdarm
    • Malabsorptionen
    • Zöliakie


Für die Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Das Formular können Sie sich hier vorab herunterladen bzw. Sie erhalten es direkt bei Ihrem Arzt.

Auch wenn die Ernährungstherapie eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation ist, muss sie vor Therapiebeginn von der Krankenkasse genehmigt werden. Dann werden die Leistungen von den meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.

Privatkassen zahlen nach individueller Antragstellung. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Infos zum Ablauf einer Ernährungstherapie

Das sind die notwendigen Schritte:

Wenn es sich um eine Beratung in Verbindung mit einer Erkrankung handelt, sprechen Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin an. Lassen Sie sich eine „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“  ausstellen. Diese ist für die Ausübung meiner Tätigkeit bestimmt. Lassen Sie sich gleichzeitig eine „ärztliche Verordnung“ für die Krankenkasse ausstellen. Beide Formulare sind auch unter Service hinterlegt.

Nehmen Sie dann unverbindlich Kontakt mit mir auf. Wir besprechen dann den Ablauf und den voraussichtlich notwendigen Umfang der Beratung.

Ich sende Ihnen dann einen individuellen „Kostenvoranschlag“ zu. Schneller geht’s wenn Sie sich den allgemeinen Kostenvoranschlag unter Service herunterladen. Dieser ist für die meisten Krankenkassen ausreichend.

Mit Hilfe der ärztlichen Verordnung und dem Kostenvoranschlag klären Sie dann mit Ihrer Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme. Dazu habe ich Ihnen auch einen „Antrag auf Kostenerstattung“ vorbereitet.

Vereinbaren Sie telefonisch oder per Email  einen Termin mit mir.

Die Beratung findet in der Regel in meiner Praxis statt. 

Meine Beratungsleistung stelle ich Ihnen in Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.

Auf Wunsch sende ich Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin gerne einen abschließenden Beratungsbericht zu.

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